eine massiv stressige Woche liegt hinter uns. Der hohe Krankenstand im Personal hatte enorme Auswirkungen auf unseren Alltag und auch auf Ihren Alltag. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Familien für Ihren Austausch und Unterstützung.
Da der Krankenstand derzeit sehr hoch ist, haben wir im Anhang noch einmal die aktuelle Wiederzulassungsliste für Infektionskrankheiten angefügt. Bei Fragen gerne an das Team wenden.
Wir hoffen sehr, dass wir ab Montag wieder alle Betreuungszeiten anbieten können. Wir bitten trotzdem vorsichtshalber darum, die Homepage weiterhin im Blick zu halten und mit den Kolleginnen im Austausch zu bleiben, falls Ausfälle anhalten.
Wir wünschen allen betroffenen gute Besserung und ein erholsames langes Wochenende!
Am Donnerstag, 31. Oktober ist Reformations-Feiertag, der Kindergarten ist an diesem Tag und am darauf folgenden Freitag, 1. November (Brückentag zum Wochenende) geschlossen. Übrigens: dann ist es genau ein Jahr her, dass wir ins neue Spatzennest umgezogen sind.
Quelle: Kindergarten Spatzennest (Foto: Schulte)
Martin Luther: an ihn erinnert der Reformationstag (lange her: 31.10.1517)
Die Fahrschule Möllenbruck hat uns drei wunderschöne Bobby Cars und Verkehrsschilder gespendet. Diana Frese von Media Design hat für die neuen Fahrzeuge passende Aufkleber gestaltet und an den Fahrzeugen angebracht.
Nun können wir auf unserer Autobahn auf dem Außengelände gleich die ersten Verkehrserziehungsübungen durchführen 😊
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Möllenbruck und Frau Frese für diese tolle Spende!
Vielen lieben Dank und ein schönes Erntedankwochenende!
Damit sich die Krankheit in Gemeinschaftseinrichtungen nicht ausbreitet, gelten strikte Hygienevorschriften und folgende Regeln:
Kinder unter sechs Jahren dürfen erst nach zwei beschwerdefreien Tagen wieder in den Kindergarten oder die Kinderkrippe. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich, aber auch hier ist weiter auf Hygiene zu achten.
Beschäftigte in Gesundheits- oder Gemeinschaftseinrichtungen sollen frühestens zwei Tage nach Abklingen der Beschwerden wieder arbeiten. Auch für sie gilt die besondere Beachtung der Hygienevorschriften.